DoKUS

Wahlen

Du willst die Uni aktiv mitgestalten? Dann bring dich ein!

Vom 04. Juni bis zum 14. Juni 2024 finden wieder die Gremienwahlen an der Universität Stuttgart statt. Damit hast du wieder die Chance, den Promovierenden eine starke Stimme zu verleihen. Wenn du deine Interessen einbringen und die Uni für die Doktorand*innen zu einem besseren Ort machen möchtest, dann lass dich doch zur Wahl aufstellen!

Im Folgenden findest du alle weiteren Informationen zu den einzelnen Gremien und dem Wahlprozess. Danach noch unsicher, ob und wie du dich aufstellen lässt? Bei den Strukturen noch nicht ganz durchgestiegen? Dann besuche doch unsere Infoveranstaltung, Kennenlernen und Verpflegung inklusive!

Infoveranstaltung zu den Gremienwahlen 2024

Überzeugt und du möchtest dich aufstellen lassen? Dann nimm Kontakt zu einem der Listenverantwortlichen auf:

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Allgemeine Informationen zur Wahl

Was wird gewählt?

Bei den Gremienwahlen werden der Senat und die großen Fakultätsräte bzw. Mitgliederversammlungen der Exzellenzcluster gewählt. Die Promovierenden haben 2 Sitze in Senat und jeweils 3 Sitze in den Fakultätsräten.

Weitere Gremien, wie beispielsweise Senatsausschüsse, werden nicht im Rahmen der Gremienwahlen besetzt, sondern durch das beschließende Gremium (für Senatsausschüsse der Senat) in einer Sitzung durch die gewählten Gremienmitglieder eingesetzt.

Wieso sollte ich mitmachen?

Wenn ihr allgemein Lust habt, euch an der Uni für Promovierende einzusetzen oder euch allgemein an der Uni mehr engagieren wollt, dann seid ihr bei DoKUS und den Gremien der Universität an der richtigen Adresse! Einsatz in den Gremien ermöglicht euch unter anderem:

  • Mitbestimmung bei der Promotionsordnung (Rechte und Pflichten der Promovierenden)
  • Ausgestaltung der Angebote für Promovierende (z.B. Weiterbildung, Beratung, Förderung, …)
  • Mitwirkung bei den Arbeitsbedingungen der Promovierenden (z.B. Arbeitszeit, -ort, …)
  • Privilegierte Einblicke in verschiedene Tätigkeitsfelder (z.B. Hochschul- und Wissenschaftsmanagement, Personalwesen, …)
  • Austausch mit Promovierenden anderer Fachbereiche oder Universitäten

Dadurch, dass die Statusgruppe der Promovierenden fest in den Uni-Organen verankert ist, lässt sich selbst mit einem geringen zeitlichen Einsatz als Promovierender viel bewegen!

Wie lange dauert eine Amtszeit?

Die Amtszeiten der gewählten Vertreter beginnen am 01. Oktober und enden am 30. September des nächsten Jahres, d.h. die Amtszeiten betragen, wie bei den Vertreter*innen der Studierenden, jeweils 1 Jahr.

Wie viel Zeit kostet es mich, Mitglied in einem der Gremien zu sein?

Das kommt auf das Gremium an. Gleich vorweg: Sitzungen finden maximal monatlich statt und das in der Regel auch nur innerhalb der Vorlesungszeit.

Der Senat tagt in der Regel in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar, Mai, Juni und Juli. Das macht insgesamt 7 Sitzungen pro Jahr. Es kann theoretisch vorkommen, dass zusätzlich mal eine außerordentliche Sitzung nötig ist, beispielsweise ausnahmsweise doch mal in der vorlesungsfreien Zeit. Das ist aber relativ selten der Fall. Die Sitzungen selbst finden an Mittwochnachmittag im Senatssaal auf dem Campus Stadtmitte statt. In der Regel beginnen sie um 14:30 Uhr und dauern zwei bis drei Stunden. Dazu kommt noch ein bisschen Vorbereitungszeit, um sich die Unterlagen vor der jeweiligen Sitzung anzuschauen.

Die Fakultätsräte bzw. Mitgliederversammlungen finden normalerweise in den Monaten Oktober, November, Dezember, Januar, April, Mai und Juni statt. Das heißt, auch hier sind es jährlich 7 Sitzungen.  Auch diese Sitzungen finden am Mittwochnachmittag um 14:30 Uhr statt, der Sitzungsort ist von der jeweiligen Fakultät abhängig. Fakultätsratssitzungen haben meist eine kürzere Tagesordnung, als der Senat, daher dauern sie normalerweise etwa eineinhalb bis zwei Stunden und benötigen in der Regel etwas weniger Zeit, um die Unterlagen vorher zur Vorbereitung durchzugehen.

Zusätzlich soll es etwa einmal pro Semester eine Vertreterversammlung geben, zu der sich alle gewählten Gremienmitglieder unserer Statusgruppe treffen, damit wir uns fakultätsübergreifend zu den aktuell anstehenden Themen austauschen können.

Wer darf die Promovierendenvertretung wählen?

Jeder, der zur Statusgruppe der Promovierenden gehört, kann an den Gremienwahlen für unsere Statusgruppe teilnehmen. Während alle angenommenen Promovierenden automatisch zu DoKUS gehören, hängt die Zugehörigkeit zur Statusgruppe, die für die Wahlen entscheidend ist, von mehreren Faktoran ab. Grundsätzlich muss man bei Promovierenden für die Zuordnung zwischen drei Gruppen unterscheiden:

  1. als Promotionsstudierende eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, die kein oder nur ein nicht-hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis (d.h. einen Arbeitsvertrag mit weniger als 50%) mit der Uni Stuttgart haben
  2. als Promotionsstudierende eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, die gleichzeitig hauptamtlich an der Uni Stuttgart beschäftigt sind (d.h. einen Arbeitsvertrag mit 50% oder mehr haben)
  3. nicht eingeschriebene Promovierende, was nach Promotionsordnung vom Februar 2019 nur noch die Doktorandinnen und Doktoranden sein können, die hauptamtlich an der Uni Stuttgart beschäftigt sind. Natürlich existieren aus den bisherigen Promotionsordnungen noch zahlreiche Promovierende, die nicht hauptamtlich tätig, aber auch nicht eingeschrieben sind (z.B. reine Industriepromotionen). Diese können keiner Statusgruppe zugeordnet werden.

Während die Zuordnung von Gruppe 1 (Promovierende) und Gruppe 3 (i.d.R. wissenschaftlicher Dienst, bei „Altfällen“ aus früheren Promotionsordnungen auch mal keine Statusgruppe) sehr einfach ist, fällt die Einteilung in Promovierende und wissenschaftlicher Dienst für Gruppe 2 etwas komplexer aus. Laut Wahlordnung werden diese Promovierenden zunächst per Zufallsprinzip zu gleichen Teilen den Promovierenden oder dem wissenschaftlichen Dienst zugeordnet.  Hintergrund ist, dass es von außen sehr schwer zu beurteilen ist, ob sich Promovierende in dieser Gruppe eher als Mitglieder des wissenschaftlichen Dienstes (bspw. der Aufgaben wegen) oder als Mitglieder der Promovierenden (bspw. der Promotion wegen) sehen. Diese zufällige Zuordnung kann bis Abschluss des Wählerverzeichnisses geändert werden, falls man sich eher der jeweils anderen Gruppe zugehörig fühlt. Eine Änderung der Zugehörigkeit kann per Mail an wahlleitung@verwaltung.uni-stuttgart.de erklärt werden.

Eine Ausnahme für diese zufällige Zuordnung gibt es übrigens: wer sich als Kandidat für die Promovierenden oder den wissenschaftlichen Dienst aufstellen lässt, wird automatisch auch sein Wahlrecht in der gleichen Statusgruppe wahrnehmen. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Da der akademische Mittelbau nicht jedes Jahr sondern jedes zwei Jahr wählt, ist ein Wechsel vom Mittelbau in die Statusgruppe der Promovierenden in den Zwischenjahren nur dann möglich, wenn bei der vorherigen Wahl nicht explizit in die Gruppe der akademischen Mitarbeiter gewechselt wurde.

Wer darf sich zur Wahl der Promovierendenvertretung aufstellen lassen?

Alle eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden können für Gremienposten in unserer Statusgruppe kandidieren, sofern sie nicht explizit der Universität gegenüber erklärt haben, der Statusgruppe des wissenschaftlichen Dienstes angehören zu wollen.